- Witwenbeihilfe
- einmalige Leistung in Höhe von 2/5 des ⇡ Jahresarbeitsverdienstes, sofern ein Schwerverletzter (Unfallverletzter mit einer Erwerbsminderung von wenigstens 50 Prozent) nicht an den Folgen eines ⇡ Arbeitsunfalles oder einer ⇡ Berufskrankheit gestorben ist (§ 71 SGB VII). Unter den gleichen Voraussetzungen erhalten auch Witwer einer schwer verletzten Ehefrau eine einmalige Witwerbeihilfe.
Lexikon der Economics. 2013.