Witwenbeihilfe

Witwenbeihilfe
einmalige Leistung in Höhe von 2/5 des  Jahresarbeitsverdienstes, sofern ein Schwerverletzter (Unfallverletzter mit einer Erwerbsminderung von wenigstens 50 Prozent) nicht an den Folgen eines  Arbeitsunfalles oder einer  Berufskrankheit gestorben ist (§ 71 SGB VII). Unter den gleichen Voraussetzungen erhalten auch Witwer einer schwer verletzten Ehefrau eine einmalige Witwerbeihilfe.

Lexikon der Economics. 2013.

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